AGBs

Stand: 01.10.2020
Änderung: 01.01.2022

Vorwort:
Wir versuchen die AGBs verständlich zu halten und nur einmal unsere Spielregeln niederzuschrieben. Diese sind aufgrund unserer Erfahrungen entstanden und dienen zum gegenseitigen Verstädnis.
Wenn ihr euch von uns fotografieren lasst, akzeptiert ihr diese und stimmt ihnen zu.

Wenn ihr etwas nicht verstehen solltet, fragt bitte vor unserem gemeinsamen Termin nach. Wir erklären euch gerne alles persönlich.

WICHTIG:
Bitte lest unsere AGBS und vor allem den am Schluss folgenden Abschluss “Fokusweite Vereinbarungen” Vereinbarungen zu Shooting und Ablauf sorgfältig durch! Wir möchten niemanden etwas unterstellen oder böses, wir möchten nur unsere Shootingregeln festlegen und möchten, dass ihr sie kennt!

Übersicht:

I. Allgemeines
II. Urheberrecht, Nutzungsrechte, Eigenwerbung
III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
IV. Haftung
V. Nebenpflichten
VI. Leistungsstörung Ausfallhonorar
VII. Datenschutz
VIII. Digitale Fotografie
IX. Bildbearbeitung
X. Nutzung und Verbreitung
XI. Fokusweite Vereinbarungen

I. Allgemeines

  1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen (Fokusweite oder Alltagshelden Fotografie) erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
  2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)

II. Urheberrecht, Nutzungsrechte, Eigenwerbung

  1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
  2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen, nicht kommerziellen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Sprecht uns vor der Weitergabe an andere Dienstleister gerne an, da diese die Bilder idr. für Ihre Werbung verwenden oder fordert eure Dienstleister dazu auf, sich vor der Veröffentlichung mit uns in Verbindung zu setzen.
  3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache, nicht kommerzielle Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
  4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen. Das bedeutet, dass die Nutzung der Bilder vor dem vollständigen Ausgleich der Rechnung untersagt ist.
  5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
  6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
  7. Die Negative (und RAW-Files) verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung und Vergütung.

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

  1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.
  2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
    Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
  3. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten. Wir gehen davon aus, dass ihr uns Aufgrund der Arbeiten in unserem Portfolio und auch deren Bearbeitung gewählt habt und werden die Bilder unsres Portfolios entsprechend und nach eigenem Ermessen bearbeiten.

IV. Haftung

  1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Der Fotograf verwahrt die Negative sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Vor der Vernichtung benachrichtigt er den Auftraggeber und bietet ihm die Negative zum Kauf an
  3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
  4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.

V. Nebenpflichten

  1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
  2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist der Fotograf berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

  1. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang – wenn keine längere Zeit vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann der Fotograf, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
  2. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber Bilder aus seinem Archiv, so hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Bilder innerhalb eines Monats nach Zugang beim Auftraggeber, die ausgewählten innerhalb eines Monats nach Verwendung zurückzuschicken. Kommt der Auftraggeber mit der Rücksendung in Verzug, kann der Fotograf eine Blockierungsgebühr von 1 (in Worten: einem) Euro pro Tag und Bild verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Bei Verlust oder Beschädigung, die eine weitere Verwendung der Bilder ausschließt, kann der Fotograf Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz beträgt mindestens 1000 (in Worten: eintausend) Euro für jedes Original und 200 (in Worten: zweihundert) Euro für jedes Duplikat, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt dem Fotografen vorbehalten.
  3. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nichtder Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
  4. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  5. Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom Auftraggeber innerhalb 3 Tagen nach Unterzeichnung widerrufen werden, so wird generell eine Aufwandsentschädigung von 30,00 Euro zzgl. Fahrtkosten fällig (Beratung, Telefongebühren, Erstellung Kostenvoranschlag etc.).
    Wenn die hier vereinbarte Leistung vom Kunden storniert wird und der Auftragnehmer für den stornierten Auftrag mindestens einen gleichwertigen Auftrag vereinbaren kann, wird die volle Summe der Anzahlung zurückerstattet. Sollte jedoch eine Differenz, hinsichtlich des Wertes des neu gebuchten Auftrags, zu dieser Vereinbarung bestehen, wird der Auftragnehmer die Summe der Differenz einbehalten und die restliche Summe der Anzahlung zurückerstatten. Kann nachweislich keine anderweitige Buchung von Seiten des Auftragnehmer wahrgenommen werden bzw. wurden weitere Anfragen aufgrund des bestehenden Vertrags nachweislich nicht mehr angenommen, entsteht dem Auftragnehmer demnach ein Vermögensschaden, der mit 75% des vereinbarten Basishonorars (Honorar ohne Nebenkosten wie Buchkosten, Reise- und Fahrtkostenpauschalen) in Rechnung gestellt wird.

    Bei Absage des Auftrages bis zu einer Woche vor dem vereinbartem Termin, werden 50% des Basishonorars in Rechnung gestellt.

    Bei Absage des Auftrages im Zeitraum von einer Woche bis zu einem Tag vor Auftragsbeginn, sowie bei nicht erscheinen werden 75% des Basishonorars in Rechnung gestellt

  6. Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall (Auftragnehmer) oder Todesfall (Familie), die zu einer Absage führen. Eine Überprüfung / Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Fotografen.

VII. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Fokusweite schickt eine Mail mit Informationen zu den von uns verwendeten Services und Leistungen dritter per Mail heraus und archiviert diese Mail ebenfalls durch Weiterleitung an datanschutz@fokusweite.de.

Ausführliche Datenschutzerklärung siehe hier: Link zum Impressum

VIII. Digitale Fotografie

  1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
  2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
  3. Bilder, die in digitaler Form bereitgestellt werden, sind innerhalb von 2 Wochen herunterzuladen und vom Auftraggeber zu speichern. Werden die Bilder vom Auftraggeber nicht innerhalb von 2 Wochen heruntergeladen haftet der Fotograf nicht für entstehende Schäden.

    Eine erneute Bereitstellung ist möglich, wird jedoch zum normalen Stundensatz in Rechnung gestellt.

IX. Bildbearbeitung

  1. Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
  4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

X. Nutzung und Verbreitung

  1. Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.
  2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
  3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
  4. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  5. Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
  6. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.
  7. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.
  8. Der Auftragnehmer erklärt sich durch die Erteilung des Auftrages damit einverstanden, dass der Fotograf die entstandenen Bilder zur Eigenwerbung, sowohl in Form von Veröffentlichung, als ggf. auch auf Flyern, Visitenkarten, Werbeanzeigen, nutzt.
    Sollte dies nicht der Fall sein, muss dies extra vertraglich festgehalten und vom Auftragnehmer mit 50% des Honorarwertes vergütet werden.

XI. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.

XII. Services von Drittanbietern

Ich nutze zur Erbringung meiner Leistung gegenüber meinen Kunden den Dienst https://app.hochzeit.management. Dieser bietet mir insbesondere die Möglichkeit Stammdaten der von mir betreuten Kunden/Brautpaare anzulegen, eine Kalenderverwaltung, eine Aufgaben-/To-Do-Liste, ein Postfach zur Kommunikation zwischen mir und meinen Kunden sowie die Möglichkeit direkt über den Dienst Angebote und Abrechnungen für die Leistungen des Users zu erstellen. Angeboten wird dieser Dienst von der Hochzeit.Management GmbH, mit welcher ich einen Nutzungsvertrag sowie einen – datenschutzrechtlich notwendigen – Auftragsverarbeitungsvertrag habe.

XI. Fokusweite Vereinbarungen

Weitere Vereinbarungen zu Shooting und Ablauf:

Kommunikation ist super wichtig! Wenn ihr Fragen habt, euch unsicher seid oder etwas nicht versteht, schriebt uns gerne an und fragt nach.
Für viele ist es das erste Shooting oder ihr werdet nicht regelmäßig fotografiert – da es unser Job und unsere Passion ist, Paare und Familien zu fotografieren haben wir damit viel Erfahrung und teilen diese sehr gerne mit euch!

Terminbeginn

Der Termin beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt und dauert, sofern nicht anders abgesprochen, ca. eine Stunde.
Das Ende wird durch uns als Fotografen bestimmt, da es ab einer gewissen Uhrzeit zu dunkel ist um für tolle Ergebnisse zu fotografieren. Bitte vertraut unserer Expertise.

Sollte sich der Termin aufgrund von Verkehrsbedingungen oder anderen Umständen verschieben, informieren wir euch zu schnell wie möglich und erwarten das gleiche auch von euch.

Sollte sich ein Termin zu weit nach hinten verschieben, ergibt es eventuell Sinn den Termin zu verschieben, da die Ergebnisse aufgrund der Lichtverhältnisse nicht den Erwartungen entsprechen würden. In diesem Fall stellen wir eventuell entstandene Fahrtkosten + 50€ Ausfallpauschale in Rechnung.

Terminausführung

Ihr erklärt euch damit einverstanden, dass es gleich ist, ob der Termin durch Leif oder durch Jasmin ausgeführt wird.

Die Art der Fotografie unterscheidet sich kaum und Bildauswahl und Bearbeitung erfolgt in jedem Fall durch Jasmin.

Aufgrund unserer familiären Situation ergeben sich ggf. Situationen in der der eine den anderen Vertritt. Gerne informieren wir euch im auf Wunsch, sollten sich Änderungen des geplanten Fotografen Ergeben.

Mitwirkungspflicht

Damit Bilder wie in unserem Portfolio entstehen, müssen wir zusammenarbeiten!
Wir geben alles um den Termin mit euch schön und als eine tolle Erfahrung zu gestalten und laden euch ein uns zu vertrauen und euch zu trauen.

Wenn ihr nicht die Menschen seid, die gerne tanzen, rumtollen huckepack tragen oder ähnliche “Actiongeladene” Aktivitäten machen, können und sollten diese selbstverständlich nicht auf euren Bildern zu sehen sein.

Unsere Bilder zeigen euch, so wie ihr an unserem Termin seid. Wenn der Termin dynamisch und voller Bewegung ist, wird dies auf euren Bildern zu sehen sein. Wenn unser gemeinsamer Termin eher geschlossen, ruhig und eng gekuschelt ist, werden eure Bilder dies Wiederspiegeln.

Wir werden versuchen, eine Situation zu schaffen, in der sich das “fotografiert werden” so wenig komisch wie möglich und im besten Fall wie eine tolle gemeinsame Aktivität anfühlt – dafür sind wir jedoch auf euer Mitwirken und Mitspielen angewiesen.

Aktive Störungen

Leider kommt es hin und wieder vor, dass Gäste eurer Hochzeit, Mitglieder eurer Familie oder andere Dienstleister unsere Arbeit als Fotografen aktiv stören.

Bitte weißt diese vorher darauf hin, dass ihr euch tolle Fotos wünscht und die Qualität dieser durch aktives Stören unserer Arbeit erheblich leiden könnte.

Wir können keinen Schadensersatz oder Wiederholungen leisten, wenn auf den Gruppenbildern eine Person andere Verdeckt, Grimassen gezogen werden, unsere Wege oder Sicht in unterschiedlichen Situationen absichtlich oder durch Rücksichtslosigkeit blockiert oder unsere Arbeit anderweitig manipuliert wird.

Sollte dies der Fall sein, werden wir versuchen, dieses Verhalten zu dokumentieren und euch und den Störer, sofern die Situation es zulässt, schnellstmöglich darauf hinweisen.

Outfitwahl

Wir schreiben euch wirklich nicht vor, was ihr anziehen sollt!
Bitte zieht euch etwas an, in dem ihr euch wohlfühlt – denn das sieht man den Bildern an 🙂

Den einen oder anderen Tipp geben wir euch jedoch gerne mit auf den Weg:

Bitte verzichtet auf Neonfarben Kleidung. Ihr müsst keineswegs alle in Jeans und weißem T-Shirt kommen, jedoch wirken gedeckte, erdige Farben meisten harmonischer und lenken nicht von euch ab.

Macht keine Werbung! Und lasst die frechen Aufdrucke im Schrank 🙂
Bei unserem Termin geht es um euch – nicht um Adidas, Puma oder eine andere Marke. Wir empfehlen euch Basics ohne große Aufdrucke zu tragen, da diese von euch ablenken.

Solltet ihr euch dennoch unsicher sein, ob euer gewähltes Outfit in die Location oder zum Shooting passt, sprecht uns gerne an und schickt uns ein oder zwei Bilder vorab. Wir beraten euch gerne, damit ihr die tollsten Ergebnisse bekommt!

Zeit- und Locationwahl

Von Herzen gerne fotografieren wir euch an einem Ort eurer Wahl. Vielleicht ist es auch ein Ort, der euch etwas bedeutet.
Wenn ihr die Location und/oder die Zeit unseres Termins mitbestimmen möchtet ist das für uns vollkommen in Ordnung.

Beachtet jedoch, dass nicht jede Location fototechnisch optimal ist.
Wir sind große Fans von Locations mit erdigen Tönen und wenig satten Farben. Diese sorgen für die Ergebnisse, die ihr aus unserem Portfolio kennt und euch vielleicht auch wünscht.

Wenn wir den Ort und die Zeit nicht mitbestimmen können, können sich die Ergebnisse ganz oder teilweise aufgrund der unterschiedlichen Gegebenheiten stark von denen auf unseren Webseiten und Socialmedia Plattformen unterscheiden.

Wir können mittags auf einer grünen Wiese ohne Schatten nicht die selben Ergebnisse liefern, wie in der Abendsonne an einer von uns vorgeschlagenen und uns bekannten Location.

Auch können wir nicht jede Location im Vorfeld besichtigen, auch wenn sie in der Nähe unseres Wohnort ist.
Wir bitten euch daher, solltet ihr die Location wählen, schaut vorher nach drei bis vier unterschiedlichen Stellen an denen ihr fotografiert werden wollt und schickt uns diese gerne vorab als Foto.

Sollte es von euch gewünscht sein, dass wir die Location im vornherein kennen, so bieten wir euch ein Locationscouting vorab an, welches wir gesondert in Rechnung stellen.

Wir beraten euch in beim besprechen unseres Termins gerne bezüglich Location und Zeitpunkt unserer Termins – sprecht uns gerne an!

Bildauswahl durch Fotografen

Damit meinen wir, dass wir aus den “Sets” den “Posen” und den Locations die Bilder heraussuchen, die die besten sind und sie euch zur Verfügung und/oder Auswahl stellen.
Als Beispiel: Niemand braucht 15 Bilder vom Hochzeitskuss, oder? Die zwei oder drei besten Bilder reichen, nicht wahr? Dies könnt ihr auf alle unsere Shootings und Termine übertragen.

Wir versuchen während unseres Termins mit euch so viele unterschiedliche Situationen wir möglich zu schaffen und zu fotografieren und stellen euch eine Auswahl der schönsten Ergebnisse bereit.

Wenn während des Termins die Auswahl zwischen entweder oder ist, versuchen wir in der Regel beides mit euch zu machen um dann in der Auswahl das schönere Ergebnis herauszusuchen, zu bearbeiten und euch zur Verfügung zu stellen. Es kann jedoch aufgrund von technischen oder ästhetischen Gegebenheiten vorkommen, dass eine Bilderreihe nicht in der Auswahl ist. Wir laden euch ein uns zu vertrauen, das wir euch bereits alle guten Bilder zur Verfügung gestellt haben und keine Bilder vor euch zurück halten.
Wenn wir noch “Dieses und jenes” bild gemacht haben und es nicht in der Auswahl ist, dann sicher, weil wir mit dem Ergebnis nicht zufrieden sind und ihr es sicher auch nicht sein werdet.

Wir möchten, dass ihr nur Bilder bekommt auf denen ihr gut ausseht und die ihr lieben weder! Alle andere werden von uns gelöscht.

Bildbearbeitung

Wir verwenden kein(!) Photoshop.

Wir verstehen uns als natürliche Paar-, Hochzeits- und Familienfotografen. Dem würde eine Bildmanipulation in Photoshop entgegen stehen. Wir fotografieren natürlich und belassen die Erbenisse auch so.

Wir bearbeiten unsere Bilder ausschließlich in Lightroom.
Dort bearbeiten wir Belichtung, Kontrast, Farbräume etc. und Stempeln nach eigenem Ermessen “Störelemente” aus dem Bild.

Es besteht kein Anspruch auf Bildbearbeitung, Entfernung von “Störelementen” oder Beautyretusche. Solltet ihr das entfernen etwaiger Pickel, Hautunreinheiten etc. auf einzelnen Bildern wünschen, wird dies gesondert in Rechnung gestellt. Sprecht uns dazu gerne an.

Bereitstellungszeiträume

Sofern wir es nicht anders besprochen haben, stehen euch alle Links und Downloads 14 Tage zur Verfügung.

Wenn wir euch einen Download zur Verfügung stellen, ladet die Bilder bitte innerhalb dieser 14 Tage herunter und speichert diese.

Bitte habt Verständnis dafür, dass wir die Bilder danach entfernen und eine erneute Bereitstellung mit 25€ in Rechnung stellen um die Kosten für alle gering zu halten und Speicherplatz zu sparen.

Wenn wir euch eine Auswahlgalerie zur Verfügung stellen bitten wir euch, auch hier die Auswahl innerhalb von 14 Tagen zu treffen. Wir bestellen Bilder immer zum 01. und 15. des Monats und es wäre Schade, wenn ihr länger warten müsstet als notwendig.

Weitergabe an Dritte

Bitte sprecht uns an, bevor ihr die Bilder an andere (Dienstleister) weitergebt. Diese nutzen die Bilder idr. zu kommerziellen Zwecken der Eigenwerbung ( was vollkommen in Ordnung ist) oder fordert die Dienstleister dazu auf, sich vor der Veröffentlichung mit uns in Verbindung zu setzen.

Viele Brautpaare wissen nicht, dass die Veröffentlichung von Bildern zu kommerziellen Zwecken in der Regel eine besondere Freigabe benötigt. Diese muss ggf. durch den anderen Dienstleister vergütet werden und kann, wenn dies nicht geschehen ist, mit hohen Summen abgemahnt werden.

Da wir selbst selbstständig sind und viele Dienstleister kennen ist es in der Regel kein Problem. Viele Dienstleister posten nur immer wieder Bilder um ihre eigene Leistung zu bewerben und vergessen den Fotografen zu erwähnen teilweise auch, da sie die Bilder vom Brautpaar einfach so erhalten haben. Bringt eure Dienstleister bitte nicht in eine unangenehme Situation und sprecht die Weitergabe vorher mit uns ab, damit es für alle Seiten eine Runde Sache wird.

Onlinebewertungen

Es hilft uns wirklich sehr, wenn ihr uns online, ob auf Google oder Facebook, bewertet.

Wenn wir euch fotografieren erklärt ihr euch damit einverstanden, dass wir euch bis zu drei mal dazu Auffordern bzw. euch daran erinnern.

Digitales Infotainmentpaket

Alle unsere Pakete und Termine enthalten unser digitales Infotainmentpaket. Im Rahmen von diesem lassen wir euch vor und nach eurem Termin wichtige Informationen zu für euch relevanten Themen zukommen. Wir schicken euch vor eurem Termin Informationen und Tipps rund um Fotoshooting und Fotoshootingablauf sowie zu weiteren Themen, welche mit Fokusweite zu tun haben.
Auch nach eurem Termin kontaktieren wir euch weiter per Mail um euch Tipps, Trick, Angebote und Informationen aus dem Bereich Fotografie und fotografiert werden sowie natürlich eure Fotos und digitalen Dateien.
Das Infotainment-Paket beinhaltet auch Entertainende Mail ohne Mehrwert und Angebote zu Fotografie- oder anderen Aktionen von Fokusweite & Alltagsheldenfotografie.
Das Infotainment-Paket kann jederzeit in den Mails abbestellt werden.